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2.Mindestalter, zugelassene Fahrer

2.1 Der Mieter und jeder der Fahrer müssen mindestens 25 Jahre alt sein und einen nationalen Führerschein, der älter als zwei Jahre ist, sowie einen internationalen Führerschein besitzen. Der Mieter und/oder der/die Fahrer müssen einen gültigen Führerschein und einen gültigen Reisepass/Nationalausweis vorlegen, bevor der Camper übergeben werden kann. Sollte sich die Übergabe aufgrund der Nichtvorlage dieser Dokumente verzögern, so geht diese Verzögerung zu Lasten des Mieters. Können die vorgenannten Dokumente zum vereinbarten Übergabezeitpunkt oder innerhalb einer angemessenen Frist nicht vorgelegt werden, ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Es gelten die Rücktrittsbedingungen gemäß Ziffer 4.2. Der Vermieter oder die zuständigen Behörden können die Vorlage des internationalen Führerscheins verlangen.

2.2 Liegt der zum gemieteten Fahrzeug gehörende Führerschein zum Zeitpunkt der Übergabe des Mietwagens nicht vor, gilt der Wohnwagen als nicht abgeholt; in diesem Fall gelten die entsprechenden Rücktrittsbedingungen (siehe Ziffer 4.2).

2.3 Das Fahrzeug darf nur vom Mieter und weiteren Fahrern, die sich bei der Vermietstation angemeldet haben, gefahren werden.