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5. Zahlungsbedingungen, Kaution

5.1 Der Mietpreis gemäß den Reservierungsdaten ist spätestens 45 Tage vor Mietbeginn auf das vom Vermieter dem Mieter mitgeteilte Konto zu überweisen.

5.2 Spätestens bei Abholung des Fahrzeugs hat der Mieter den Betrag von € 2.000,- per Kreditkarte als Kaution und als Garantie für die treue Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu hinterlegen (MasterCard oder Visa. American Express wird nicht akzeptiert!). Die Zahlung der Kaution per Prepaid-Kreditkarte ist nicht möglich.

5.3 Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 30 Tage vor dem Anmietdatum) muss der Mietpreis sofort bezahlt werden.

5.4 Die Kaution wird nach der Inspektion des Fahrzeugs durch einen Verantwortlichen des Vermieters zurückerstattet, der im Falle von Schäden aufgrund von Missbrauch den vom Kunden zu zahlenden Betrag festlegt. Dieser Betrag wird von der Kaution abgezogen, und der Mieter akzeptiert die Zahlung des Differenzbetrags, wenn die Kosten des Schadens den Wert der Kaution übersteigen. Ist es nicht möglich, den Schaden sofort festzustellen, hat der Vermieter 30 Tage Zeit, um die Regulierung vorzunehmen und gegebenenfalls die Kaution zurückzuzahlen oder die Differenz zu den Schadenskosten zu fordern. Im Schadensfall wird der Betrag der Selbstbeteiligung der Kaskoversicherung ebenfalls von der Kaution abgezogen. Muss dem Mieter eine Entschädigung für den im Voraus gezahlten Mietpreis gezahlt werden, wird dieser Betrag zusammen mit der Kaution zurückerstattet.

5.5 Der Mieter verpflichtet sich ausdrücklich zur Zahlung an den Vermieter:

  1. Bei der Rückgabe des Fahrzeugs den Betrag der zusätzlichen Kilometer, der nach dem geltenden Tarif berechnet wird, und/oder die zusätzlichen Kosten, die sich aus der Anwendung der vorliegenden Allgemeinen Mietbedingungen ergeben.
  2. Alle zusätzlichen Kosten, die entstehen, wenn das Fahrzeug ohne Genehmigung des Vermieters an einem anderen Ort oder in einer anderen Stadt abgestellt wird.
  3. Der Betrag aller Arten von Bußgeldern, gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die sich aus einem Verkehrsverstoß oder einer anderen Art ergeben, die gegen das Fahrzeug, den Mieter oder den Vermieter gerichtet sind und die sich aus der Gültigkeitsdauer dieses Mietvertrags ergeben, es sei denn, sie wurden durch das Verschulden des Vermieters verursacht.
  4. Wird das Fahrzeug aufgrund des Verschuldens des Leasingnehmers festgehalten oder beschlagnahmt, gehen alle Kosten zu Lasten des Leasingnehmers, einschließlich des entgangenen Gewinns des Leasingunternehmens für die Dauer der Stilllegung des Fahrzeugs.
  5. Ausgaben des Vermieters (einschließlich Anwaltskosten) für die Geltendmachung von Forderungen des Mieters aus diesem Vertrag
  6. Für das Fahrzeug besteht eine Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung (ohne die persönlichen Gegenstände des Mieters und der Begleitpersonen). Im Falle eines Unfalls oder Diebstahls haftet der Mieter mit 2.000 € pro Schadensfall.

5.6 Bei Zahlungsverzug des Mieters werden Verzugszinsen gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen berechnet.