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6. Übergabe und Rückgabe des Fahrzeugs

6.1 Vor Antritt der Fahrt ist der Mieter verpflichtet, die Anweisungen des technischen Personals des Vermieters am Übergabeort zu befolgen. Darüber hinaus ist ein Abnahmeprotokoll zu erstellen, in dem der Zustand des Fahrzeugs beschrieben wird und das von beiden Parteien zu unterzeichnen ist. Der Mieter kann die Übergabe des Fahrzeugs verweigern, solange das Fahrzeug nicht überprüft worden ist.

6.2 Bei der Rückgabe des Fahrzeugs ist der Mieter verpflichtet, zusammen mit den Mitarbeitern der Vermietstation eine Endkontrolle des Wohnmobils durchzuführen. Es wird ein Abnahmeprotokoll erstellt, das vom Vermieter und vom Mieter unterzeichnet werden muss. Alle Schäden, die nicht im Abnahmeprotokoll aufgeführt sind, aber bei der Rückgabe des Fahrzeugs festgestellt werden, gehen zu Lasten des Mieters.

6.3 Die Anlieferung und Rückgabe der Fahrzeuge erfolgt in der Regel von Montag bis Freitag zu den zu vereinbarenden Zeiten. Die im Mietvertrag angegebenen Zeiten gelten als vereinbarte Zeiten. Anlieferungen und Rückgaben an Wochenenden können nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen eine zusätzliche Gebühr von 120,- € erfolgen.

6.4 Unerlaubte Verzögerungen bei der Rückgabe werden mit einem Tagessatz in Höhe des Vierfachen des Wertes bestraft. Jede begründete Ursache höherer Gewalt, die die Rückgabe am vereinbarten Tag verhindert, muss dem Vermieter unverzüglich mitgeteilt werden, damit er sie akzeptieren kann; andernfalls wird sie als unberechtigte Verspätung betrachtet.

6.5 Möchte der Mieter den Mietvertrag verlängern, muss er dies spätestens sechs Tage vor Ablauf des Vertrags beim Vermieter beantragen. Die eventuelle Bestätigung der Verlängerung hängt von der Verfügbarkeit des Vermieters zu diesem Zeitpunkt ab, und der Vermieter geht keine vorherige Verpflichtung ein.

6.6 Jede Änderung der Miettermine muss vorher vom Vermieter genehmigt werden. Die Nichteinhaltung dieser Bedingung berechtigt den Vermieter, das Fahrzeug in Besitz zu nehmen oder es gerichtlich einzufordern. Der Vermieter behält sich das Recht vor, das Fahrzeug jederzeit während der Laufzeit dieses Vertrages zurückzufordern, wenn seine Nutzung den Bestimmungen desselben zuwiderläuft.

6.7 Bei der Rückgabe des Fahrzeugs aufgrund der Beendigung des Mietverhältnisses, bei der der Mieter aus Gründen, die ihm zuzuschreiben sind, oder bei Nichtverfügbarkeit nicht anwesend ist, und bei der ein Schaden am Fahrzeug festgestellt wird, akzeptiert der Mieter die Bewertung des Schadens, die sich aus der vom Personal des Vermieters durchgeführten Inspektion ergibt.

6.8 Das Fahrzeug muss innerlich sauber und mit leeren Abwasser- und Toilettentanks zurückgegeben werden.

6.9 Das Befüllen des Trinkwassertanks mit Diesel oder anderem Kraftstoff bzw. des Dieseltanks mit Wasser oder anderem Kraftstoff wird mit einem Bußgeld von € 2.000,- geahndet.