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7. Verbotene Verwendungen, Unterhalts- und Schutzpflichten

7.1 Der Mieter erkennt an, dass er das Fahrzeug in einwandfreiem mechanischem Zustand, mit den erforderlichen Unterlagen und mit den entsprechenden Werkzeugen, Reifen und Zubehörteilen erhält und verpflichtet sich, es in gutem Zustand zu halten. Er verpflichtet sich außerdem, jederzeit die in der geltenden Straßenverkehrsordnung beschriebenen Verpflichtungen und Beschränkungen einzuhalten und verpflichtet sich zu:

  1. Es darf nur von ihm selbst oder von ausdrücklich dazu befugten Personen gefahren werden.
  2. Befördern Sie nicht mehr Personen als in den Fahrzeugpapieren angegeben.
  3. Die Weitervermietung oder Beförderung von Personen zu kommerziellen Zwecken und jede andere nicht im Vertrag vorgesehene Verwendung ist untersagt.
  4. Transportieren Sie keine Waren, Medikamente, giftige oder entflammbare Produkte.
  5. die Nutzung nicht unentgeltlich oder zu Gewinnzwecken an Dritte weiterzugeben und keine Straftäter zu unterstützen.
  6. keine Straftaten zu begehen, auch wenn sie nur nach dem am Ort der Begehung geltenden Recht strafbar sind.
  7. Führen Sie das Fahrzeug nicht, wenn Sie aufgrund von Alkohol, Drogen, Müdigkeit oder Krankheit körperlich unfähig sind.
  8. Fahren Sie nicht abseits des Straßennetzes oder auf ungeeignetem Gelände und verwenden Sie das Fahrzeug nicht bei Sport-, Ausdauer-, Renn- oder anderen Veranstaltungen, die das Fahrzeug beschädigen könnten.
  9. Nicht zum Schieben oder Ziehen von anderen Fahrzeugen oder Anhängern verwenden.
  10. Nehmen Sie keine Manipulationen am Kilometerzähler vor und informieren Sie den Vermieter unverzüglich über jede Beschädigung des Kilometerzählers.
  11. Sie dürfen nicht ohne ausdrückliche Genehmigung des Vermieters außerhalb Chiles in Umlauf gebracht werden.
  12. Es ist ausdrücklich verboten, in ein Land zu reisen, das in einen Krieg oder kriegerische Auseinandersetzungen verwickelt ist.
  13. Stellen Sie das Fahrzeug ordnungsgemäß ab, wenn es nicht in Gebrauch ist, und schützen Sie es vor Schäden durch Frost, Hagel oder andere Witterungsbedingungen, die erhebliche Schäden verursachen können.
  14. Es ist dem Mieter ausdrücklich untersagt, technische Merkmale des Fahrzeugs, Schlüssel, Schlösser, Ausrüstungen, Werkzeuge und/oder Zubehör des Fahrzeugs zu verändern sowie Veränderungen am Äußeren und/oder Inneren des Fahrzeugs vorzunehmen, es sei denn, dies wurde vom Vermieter ausdrücklich schriftlich genehmigt. Im Falle eines Verstoßes gegen diesen Artikel trägt der Mieter alle Kosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands des Fahrzeugs und zahlt außerdem eine Entschädigung für die Stilllegung des Fahrzeugs bis zu seiner vollständigen Reparatur.

7.2 Das Fahrzeug ist ordnungsgemäß zu pflegen und zu behandeln und ordnungsgemäß zu verschließen. Die technischen Normen sowie die Vorschriften für die Benutzung des Fahrzeugs sind zu beachten. Der Zustand des Fahrzeugs ist zu kontrollieren, insbesondere der Wasser- und Ölstand sowie der Reifendruck. Der Mieter verpflichtet sich, regelmäßig zu überprüfen, ob sich das gemietete Wohnmobil in einem verkehrssicheren Zustand befindet.

7.3 Das Rauchen ist in allen Fahrzeugen verboten. Die Mitnahme von Haustieren ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Vermieters gestattet. Reinigungskosten, die sich aus der Nichteinhaltung ergeben, gehen zu Lasten des Mieters. Ebenso trägt der Mieter die Kosten für die Belüftung oder Beseitigung des Tabakgeruchs, einschließlich etwaiger Verluste, die sich daraus ergeben, dass das Fahrzeug aus diesem Grund für einen bestimmten Zeitraum nicht vermietet werden kann.

7.4 Wird festgestellt, dass gegen die Bestimmungen von 7.1., 7.2. und 7.3. verstoßen wurde, kann der Vermieter den Mietvertrag sofort kündigen.