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9. Defekte am Wohnmobil

9.1 Ansprüche des Mieters für Schäden aufgrund von Mängeln, die der Mieter nicht zu vertreten hat, sind ausgeschlossen.

9.2 Der Mieter hat dem Vermieter bei Rückgabe des Fahrzeugs alle Mängel am Wohnmobil oder seiner Ausstattung, die er nach Mietbeginn festgestellt hat, schriftlich mitzuteilen. Schadensersatzansprüche bei nachträglich angezeigten Mängeln sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf nicht offensichtlichen Schäden.