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3. Mietpreise und Berechnung, Dauer der Anmietung

3.1 Die Mietpreise ergeben sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste des Vermieters. Die Mindestmietdauer zu bestimmten Jahreszeiten ergibt sich ebenfalls aus der bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste des Vermieters. Je nach Anzahl der gebuchten Miettage gelten die in der Preisliste für die jeweilige Saison ausgewiesenen Preise. Für jede Anmietung wird eine pauschale, einmalige Gebühr für Service und Endreinigung in Höhe von € 80,- pro Anmietung erhoben.

3.2 Die Mietpreise für Sonderausstattungen ergeben sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste des Vermieters.

3.3 Die Mindestmietdauer beträgt sieben Tage.

3.4 Die Mindestmietdauer in der Hochsaison beträgt fünfzehn Tage.

3.5 In den jeweiligen Mietpreisen sind enthalten: 250 km pro Miettag und eine Vollkaskoversicherung gemäß dem jeweiligen Versicherungsschutz (siehe unten, Ziffer 11).

3.6 Die Mietzeit beginnt mit der Abholung des Wohnmobils durch den Mieter an der Vermietstation und endet mit der Abholung des Fahrzeugs durch das Personal der Vermietstation.

3.7 Wird der Camper nach Ablauf der schriftlich vereinbarten Zeit zurückgegeben, berechnet der Vermieter € 29,00 pro Stunde Verspätung (für jeden Tag der Verspätung wird jedoch höchstens der Preis für einen ganzen Tag berechnet). Der Mieter trägt die Kosten, die dadurch entstehen, dass ein anderer Mieter oder eine andere Person seine Ansprüche gegen den Vermieter wegen einer vom Mieter zu vertretenden Verzögerung bei der Übergabe des Fahrzeugs geltend macht.

3.8 Wird das Fahrzeug vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit zurückgegeben, ist ebenfalls der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis zu zahlen.

3.9 Das Wohnmobil wird mit vollem Kraftstofftank geliefert und muss in diesem Zustand zurückgegeben werden. Andernfalls berechnet der Vermieter das Vierfache des aktuellen Kraftstoffpreises pro Liter. Der Mieter trägt die Kosten für Kraftstoff und Betrieb während der Mietzeit.

3.10 Für die Rückgabe des Fahrzeugs an einem anderen Ort als dem Abholort ist eine besondere Vereinbarung mit dem Vermieter und die Zahlung einer Gebühr für diesen Service erforderlich, die vor der Abholung des Wohnmobils vereinbart wird.